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  Sportfischerverein Dietzhölztal e.V.

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                                                              letzte Aktualisierung 19.04.2011
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Der Sportfischerverein Dietzhölztal e.V.

Vereinsgeschichte:

Der Sportfischerverein Dietzhölztal e.V. wurde am 29.10.1971 gegründet, so daß im Jahr 1996 bereits das 25-jährige Bestehen mit einem großen Fest gefeiert werden konnte. Der Verein ist Mitglied im Verband Hessischer Sportfischer.

Der aktuelle Vorstand des Vereins besteht aus 15 Mitgliedern.

Hier geht´s zur Vorstandsseite:  Der Vorstand

Seit der Gründung wird das Vereinsgewässer, der Hammerweiher zwischen den Dietzhölztaler Ortsteilen Steinbrücken und Mandeln von den Sportfischern genutzt.

Im Laufe der Jahre kamen noch weitere Vereinsgewässer hinzu, im einzelnen: Eine Teilstrecke der Dietzhölze und der Stauweiher in Dietzhölztal-Ewersbach.

Mehr über die Vereinsgewässer erfahren Sie auf der Seite Gewässer.

Der Verein zählt zur Zeit etwa 45 aktive Mitglieder, wovon 14 Jugendliche sind. Hinzu kommen ca. 60 passive Mitglieder.

Das Vereinsdomizil ist die im Jahr 1988 errichtete Fischerhütte am Hammerweiher.

Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühr:

Die jährlichen Mitgliedsbeiträge betragen

    15,00 EURO für Jugendliche und

    30,00 EURO für Senioren

Hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr

    bei Jugendlichen von 75,00 EURO und

  

    bei Senioren von 200,00 EURO

Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem Aufnahmeantrag (siehe unten). Über die Aufnahme im S.F.V. Dietzhölztal e.V. entscheidet der Vorstand.

Hier können Sie den Aufnahmeantrag downloaden (pdf-Datei).

 

Jahresscheine (nur für Vereinsmitglieder)

Die Jahres-Erlaubniskarte können Mitglieder für 100,00 EURO erwerben.

Für die Jahresscheine gelten folgende Bedingungen:

Hammerweiher:

Angelzeiten vom 01.03.2009 bis 31.10.2009, jeden Sa. und So. im November und Dezember 2009, sowie danach ab 01.01.2010 bis 28.02.2010

Angeln 2 x pro Woche
Nachtangeln 2x im Monat

Es dürfen max. 4 Forellen pro Angeltag mitgenommen werden. Grasfische müssen grundsätzlich zurückgesetzt werden, gleiches gilt für Karpfen über 10 Pfund. Das Angeln mit Köderfischen und Fischfetzen ist verboten. Es darf max. ein zusätzlicher Tagesschein pro Tag nacherworben werden.


Stauweiher:

Hier darf täglich vom 01.03.2009 bis zum 28.02.2010 geangelt werden.

Nachtangeln 1x im Monat


In den Sommermonaten darf bei Badebetrieb nicht geangelt werden.

Dietzhölze:

Hier darf ebenfalls täglich vom 01.04.2009 bis zum 14.10.2009 unter Beachtung der Schonzeit für Bachforellen geangelt werden.

Beim Verlassen des Gewässers ist der jeweilige Angeltag abgegolten!

Arbeitseinsätze und Hüttendienste für Jahresschein-Inhaber

Jeder Jahresschein-Inhaber muss mind. 10 Arbeitsstunden pro Jahr ableisten. Ersatzweise kann auch ein zusätzlicher Beitrag von 15,00 EURO je nicht getätigter Arbeitsstunde geleistet werden.

Es ist mind. 1 Hüttendienst pro Jahr zu leisten und mind. 1 Einsatz bei Vereinsveranstaltungen (z.B. Marktstand oder Feste).

Alle Helfer werden einmal pro Jahr zu einem Helferfest am Hammerweiher eingeladen.

 

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