Hammerweiher
  Sportfischerverein Dietzhölztal e.V.

Der Hammerweiher

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                                                            letzte Aktualisierung 31.03.2011
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Der Hammerweiher

 

Der Hammerweiher liegt idyllisch in einem Tal eingebettet, zwischen den Dietzhölztaler Ortsteilen Mandeln und Steinbrücken. Der Weiher wird seit Vereinsgründung von den Sportfischern genutzt.

Zur Geschichte des Hammerweihers (pdf 199kb)

Das Vereinsdomizil, die im Jahr 1988 errichtete Fischerhütte liegt direkt am Hammerweiher.

Öffnungszeiten sind hier: Samstags von 14.00 - 18.00 Uhr.

Die Angelsaison beginnt am 01.03. und endet am 31.10. eines jeden Jahres.

Zusätzlich bietet der Verein in den Monaten November und Dezember jeweils Samstags und Sonntags ein Hertbstangeln an.

Außerdem werden während der Angelsaison verschiedene Aktivitäten für Jugendliche und Senioren durchgeführt, z. B.: Anangeln, Nachtangeln, Hegeangeln, Abangeln und wie in den letzten Jahren Ausflugsfahrten.

Zu unserem Terminkalender

Besatz:


Forellen, Lachsforellen, Stör, Zander, Aal, Karpfen, Graskarpfen, Döbel, Rotaugen, Brassen, Schleien.

Tageserlaubnis-Scheine:

Saison (01.03. bis 31.10.):

12,00 € /Tag zzgl. 5,00 € Pfand*

Hechtangeln (01.11. bis 30.12.):

12,00 € /Tag zzgl. 5,00 € Pfand*

* Der Pfand wird zurückerstattet, wenn der Tages-Erlaubnisschein nach Beendigung des Angelns ordnungsgemäß ausgefüllt zurückgegeben wird.

Sie erhalten die Tageserlaubnisscheine (Gastkarten) bei:

Gaststätte "Ponyhof"

Am Homberg 1

35716 Dietzhölztal-Steinbrücken

Tel: (02774)2418

Fischerhütte am Hammerweiher

(nur bei Hüttendiensten - Samstags von 14.00 Uhr bis 18:00 Uhr)

Am Hammerweiher

35716 Dietzhölztal

Tel: (02774)51433


Fangbegrenzung:

Es dürfen max. 4 Forellen pro Angeltag mitgenommen werden. Karpfen über 10 Pfund müssen grundsätzlich zurückgesetzt werden. Beim Verlassen des Gewässers ist der Tages-Erlaubnisschein abgegolten!

An den Gewässern des S.F.V. Dietzhölztal gelten die Bestimmungen des Hessischen Fischereigesetzes sowie der zugehörigen Ausführungs-verordnungen in der jeweils gültigen Fassung !

Verstöße gegen die auf den Erlaubnisscheinen befindlichen Bestimmungen berechtigen zur Einziehung des Erlaubnisscheines, der benutzten Fanggeräte und der gefangenen Fische sowie zur strafrechtlichen Verfolgung !

 

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