Angelschein
  Sportfischerverein Dietzhölztal e.V.

Der Weg zum "Angelschein"

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                                                             letzte Aktualisierung 21.02.2009
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Wie und wo bekomme ich den "Angelschein"?

Den "Angelschein", von dem man gern spricht, gibt es gar nicht.

Wenn Sie in Deutschland angeln wollen, brauchen Sie

    1. die Fischerprüfung
    2. einen Fischereischein
    3. einen Fischereierlaubnisschein

Grundsätzlich gilt:

· ohne Fischerprüfung gibt es keinen Fischereischein,
· ohne Fischereischein gibt es keinen Fischereierlaubnisschein,
· ohne Fischereierlaubnisschein darf man nicht Angeln.

Da das Fischereirecht in Deutschland Ländersache ist, hat jedes

Bundesland ein eigenes Fischereigesetz. Das bedeutet: Es gibt kein

Bundesfischereigesetz, und es gibt keinen Bundesfischereischein

oder "Bundes-Angelschein"!

In allen Bundesländern, außer in Niedersachsen, brauchen Sie zum Angeln immer einen Fischereischein und in der Regel einen Fischereierlaubnis-                              

schein für das oder die Gewässer, an denen Sie

Angeln möchten. D.h. der Fischereischein ist Pflicht!                                                         
(In Niedersachsen brauchen ein Fischerprüfungszeugnis und einen

Fischereierlaubnisschein für das oder die Gewässer, an denen Sie                                                                                        (zum Vergößern auf Bild klicken)

angeln wollen.)

Um einen Fischereischein zu erhalten, muß man die Fischerprüfung, die in allen Fischereigesetzen der einzelnen Bundesländer vorgeschrieben ist, erfolgreich absolviert haben.

Den Fischereischein erhalten Sie in der Regel beim Ordnungsamt Ihres (ersten) Wohnsitzes, z.B. Gemeinde oder Stadtverwaltung. Hierfür wird eine Verwaltungsgebühr und meist auch eine Fischereiabgabe erhoben. Die Höhe der Gebühr bzw. Abgabe richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland.

Nach bestandener Fischerprüfung wird Ihnen ein Fischerprüfungszeugnis ausgestellt, das Sie bei Beantragung des Fischereischeins vorlegen müssen. Voraussetzung für die Fischerprüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang zur staatlichen Fischerprüfung.

Die Termine für Vorbereitungslehrgänge und Fischerprüfungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Auskünfte zu den Terminen in Ihrer Nähe können Ihnen Vereine und die zuständigen Verbände mitteilen.

Weitere Info´s z.B. zu Terminen erhalten Sie hier:

Verband Deutscher Sportfischer e.V.

Verband Hessischer Fischer e.V.

Kontakt zu heimischen Ausbildern



Nachdem Sie Ihre Fischerprüfung bestanden haben und Ihr Fischerprüfungszeugnis, sowie Ihren Fischereischein erhalten haben, müssen Sie einen Fischereierlaubnisschein vom Pächter oder Eigentümer des Gewässers, an dem Sie Angeln möchten, erwerben. (in der Regel ein Angelverein)

Für den Erlaubnisschein wird ebenfalls vom Eigentümer oder Pächter eine Gebühr erhoben.

Es empfiehlt sich im allgemeinen, einem Verein als Mitglied beizutreten. Denn dadurch erhalten Sie automatisch Ihren Erlaubnisschein zum Angeln und dies meist auch zu günstigeren Bedingungen. An einigen Gewässern erlauben die Vereine nur den Mitliedern das Angeln.

Neben den übrigen Vorteilen einer Vereinsmitgliedschaft haben die meisten Angelvereine haben mehrere Gewässer, an denen Sie damit angeln können.

Am einfachsten, Sie erkundigen sich beim nächstgelegenen Angelverein oder beim Verband.

Das einzige was Sie dann noch tun müssen ist: Fische fangen!

Na, dann

„Petri Heil“!

 

Kontakt zu Ausbildern:

Herbert Theißing (Ausbildung z.B. am Hammerweiher)

Weinstraße 7, 35457 Lollar-Salzböden

Tel: (06406) 7 42 41

oder (0172) 6 11 29 11

 

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